Informationen für unsere aktuellen Garten-Mitglieder
- KONTAKTDATEN AKTUELL HALTEN
Bitte teilen Sie uns jegliche Änderungen Ihrer Kontaktdaten (Adresse, Handy-Nummer, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) zeitnah mit!
- GELTENDE GARTENORDNUNG / VEREINSSATZUNG
Machen Sie sich mit unseren geltenden Regelungen gut vertraut, damit Sie ohne Stolperfallen den Kleingärtner-Alltag mühelos meistern können.
Unsere aktuelle Vereinssatzung haben Sie mit den Pachtunterlagen in Papierform beim Eintritt in unseren Verein erhalten. Diese ist für jedes unserer Mitglieder bindend. Ebenfalls sind die Allgemeinen Pachtbestimmungen und Gartenordnung des Kleingartenverbandes München e.V. zu beachten.
Wenn Sie Fragen haben oder zu bestimmten Punkten unsicher sind, zögern Sie nicht, mit uns (z.B. über das Kontaktformular) in Verbindung zu treten.
- ANTRÄGE AUF / ÜBERNAHME VON BAUTEN
Jegliche Baumaßnahmen an Ihrem Kleingarten müssen beantragt und seitens der Stadt genehmigt werden, BEVOR mit dem Bau begonnen wird. Die entsprechenden Anträge erhalten Sie auf Anfrage vom Vorstand. Bei Neuverpachtung müssen für einige bereits errichteten Bauten vom Neupächter Übernahme-Anträge gestellt werden.
WICHTIG bei jedem Antrag: kontaktieren Sie den Vorstand, um die aktuellen Antragsvorlagen zu erhalten, alte Vorlagen werden nicht akzeptiert! Bitte lesen Sie die genauen Anforderungen über zulässige Gesamtgrößen, einzuhaltende Abständen bzw. weitere Vorgaben, die auf den jeweiligen Antrag zu finden sind, aufmerksam durch und erstellen Sie - sofern gefordert - eine detaillierten Skizze unter Angabe all dieser Anforderungen (insb. Größe/Abständen zum Zaun etc...).
Die vollständig ausgefüllten Anträge inkl. Skizze können Sie uns bevorzugt elektronisch (gescannt per E-Mail) senden oder persönlich übergeben. Wir leiten diese an den Kleingartenverband München e.V. weiter, danach werden die Anträge dem Baureferat - Gartenbau zur Genehmigung vorgelegt, das über deren Genehmigung entscheidet. Mit einer Rückmeldung ist in ca. 3-4 Wochen zu rechnen. Sobald Sie die genehmigten Anträge von uns zurückerhalten, können Sie mit der geplanten Baumaßnahme beginnen.
- GEMEINSCHAFTSARBEITEN
Diese finden während der Gartensaison mind. 2 mal statt (1x zu Beginn und 1x zum Ende). Weitere Termine können bei Bedarf im Verlauf angesetzt werden. Über die Termine informieren wir rechtzeitig im Voraus (entweder über diese Seite, über die Aushänge an den Toren, bei der Generalversammlung oder über unsere Informationsschreiben per Post/E-Mail).
Die Teilnahme an unseren Gemeinschaftsarbeiten ist für jedes Mitglied verpflichtend (vgl. unsere Vereinssatzung)